Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Audio lab mit dem jeweiligen Vertragspartner im In- und Ausland, bei welchen es sich um beiderseitige Unternehmensgeschäfte im Sinne des HGB/UGB handelt. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Abweichungen, insbesondere Liefer- und Vertragsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur, sofern diese für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich von der Audio lab anerkannt werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist.

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt im Zeitpunkt der Annahme des Anbotes der Audio lab durch den Vertragspartner zustande, wobei sich die Audio lab das Recht, ihr Anbot jederzeit bis zur Anbotsannahme durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, ausdrücklich vorbehält. Die Annahme hat in einer schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch den Vertragspartner zu erfolgen.
Der Inhalt der von der Audio lab verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass von der Audio lab darauf schriftlich ausdrücklich Bezug genommen wurde. Der Vertragsgegenstand bestimmt sich ausschließlich gemäß dem Anbot der Audio lab. Andere Leistungen, wie zB Know How, Verfahren- oder Herstellungsprozesse udgl. sind nicht Vertragsgegenstand und somit ausdrücklich vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
Anbote des Vertragspartners bedürfen der Annahme der Audio lab in Form einer schriftlichen Bestätigung des Auftrags. Werden an die Audio lab Anbote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen an sein Anbot gebunden. Das Absenden der vom Vertragspartner bestellten Ware durch die Audio lab an diesen oder an einem von ihm genannten Dritten bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss und die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Audio lab.

III. Preis
Die Einzelpreise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten mittels Paketdienst sowie zuzüglich der Versicherungskosten, falls ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart und gelten Frei Frachtführer ab Schwarzau, 8421 Wolfsberg, Österreich (FCA-Klausel, Incoterms 2000). Wenn im Zusammenhang der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese vollumfänglich der Vertragspartner. Die Preise entsprechen den im Internet einsichtigen Preisangaben der Audio lab im Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags. Bei Erhöhung der Herstellungskosten ist die Audio lab berechtigt, ihr Angebot bis zur Annahme durch den Vertragspartner jederzeit und ohne Entschädigung zu widerrufen.

IV. Lieferung
Verbindliche Liefertermine, Lieferfristen und der Erfüllungsort, werden schriftlich in der Auftragsbestätigung angeführt. Lieferfristen beginnen ab Vertragsabschluss zu laufen. Die Audio lab ist berechtigt, Lieferungen oder Teillieferungen vor dem jeweiligen Liefertermin durchzuführen und zu verrechnen. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z. B. alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Zulieferanten der Audio lab eintreten.
Die Abnahme der Lieferung durch den Vertragspartner gilt als erfolgt, wenn die Lieferung am Erfüllungsort angelangt ist und der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Einlangen der Ware der Abnahme der Lieferung schriftlich widerspricht.
An technischen Informationen, Daten, Beschreibungen und anderen Unterlagen behält sich die Audio lab Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Unterlagen bzw. technischen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Audio lab zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen bzw. Informationen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen der Audio lab zuwiderläuft. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht an die Audio lab erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

V. Gefahrenübergang und Erfüllungsort, Verzug
Nutzung und Gefahr gehen mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer (Versand der Ware mittels Paketdienst) auf den Vertragspartner über, und zwar unabhängig von den vereinbarten Lieferterminen. Der Erfüllungsort ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt, im Zweifel aber dort, wo die Leistung erbracht wird.
Bei verzögerter Übergabe der Ware an den Frachtführer, die auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Vertragspartner liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Kann die Audio lab aufgrund einer Disposition des Vertragspartners nicht die vereinbarte Leistung erfüllen, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Darüber hinausgehende, allfällige Schadenersatzansprüche bleiben der Audio lab vorbehalten. Die Audio lab ist insbesondere berechtigt, vom Vertragspartner ein Lagergeld in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Lieferfrist. Ist die Audio lab mit ihrer Leistung in Verzug, so gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen als angemessen.


VI. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) aus der Geschäftsverbindung verbleiben die Waren alleiniges und unbeschränktes Eigentum der Audio lab. Bis zu diesem Zeitpunkt stellen die Waren nur ein dem Vertragspartner anvertrautes Gut dar. Der Vertragspartner darf vor Bezahlung der gesamten Forderung der Audio lab keine von Audio lab gelieferte Ware an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Vertragspartner seine Forderung gegen den Erwerber an die Audio lab ab. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als gültig vereinbart, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattfindet. Bei Warenrücknahme ist die Audio lab berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Vertragspartner, auf das Eigentum der Audio lab hinzuweisen und die Audio lab unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung haftet der Vertragspartner gegenüber der Audio lab für sämtliche dieser daraus entstehenden Schäden und Interventionskosten. Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Vertragspartner ist beim Gebrauch der Waren verpflichtet, alle einschlägige Normen, wie Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, einzuhalten. Einschlägige Ö-Normen werden ausdrücklich als Vertragsbestandteil ausgeschlossen.
Die Kosten eines Verfahrens zur allfälligen Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Sachen hat der Vertragspartner zu ersetzen.

VII. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an Audio lab innerhalb von 14 Tagen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, nach Rechnungsdatum zu leisten. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst ab dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto (Gutschrift) der Audio lab als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners behält sich die Audio lab vor, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über den auf volle Achtelprozent kaufmännisch gerundeten 3-Monats EURIBOR zu verlangen. Bei Verzug mit auch nur einer Zahlung wird der gesamte offene Saldo prompt und abzugsfrei zur Zahlung an die Audio lab fällig. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Audio lab von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Audio lab entstehenden Mahn- und Inkassospesen (einschließlich der Kosten für das Einschreiten eines Rechtsanwaltes) zu ersetzen.
Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und vorbehaltlich ihrer Einlösung als Zahlung angenommen, Zahlungen durch Wechsel werden abgelehnt.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz-, oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Ansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von der Audio lab schriftlich anerkannt sind. 

VIII. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware sofort nach Einlangen zu überprüfen und Mängel unverzüglich, jedenfalls spätestens innerhalb von 10 Tagen, vom Tage der Ablieferung der Ware beim Vertragspartner an gerechnet, bei sonstiger Verwirkung schriftlich gegenüber der Audio lab zu rügen, wobei die in der Mängelrüge geltend gemachten Mängel hinsichtlich allfällig bestehender Gewährleistungsbehelfe konkretisiert und nachvollziehbar sein müssen.
Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der Audio lab frei, die Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist mit 12 Monaten – vom Tage der Ablieferung der Ware beim Vertragspartner an gerechnet – befristet.
Von der Gewährleistungspflicht nicht erfasst sind solche Schäden, die bei dem Vertragspartner oder einem Dritten insbesondere durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte, oder unsachgemäßen Gebrauch der Waren durch den Vertragspartner entstanden sind. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Vertragspartner die Ware, sofern hierfür eine Zustimmung der Audio lab vorliegt, an die Audio lab zurückzustellen, wobei ein einseitiges Umtauschrecht des Vertragspartners ausgeschlossen ist.
Der Vertragspartner verzichtet gegenüber der Audio lab auf das ihm allenfalls zukommende Regressrecht gem. § 933b ABGB.

IX. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften schriftlich bedungen, so liefert die Audio lab Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Qualitäts-, Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Solche Änderungen sind zu akzeptieren und stellen keine Mängel dar, wenn sie geringfügig, sachlich gerechtfertigt und daher zumutbar sind. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verbessert (z.B. Nachfolgemodelle) so ist die Audio lab berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

X. Haftung
Die Audio lab haftet gegenüber dem Vertragspartner lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von der Audio lab gelieferten Produkte. Andere Ansprüche werden soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Ohne Zustimmung der Audio lab zurückgesandte Ware wird unfrei retourniert. Die Haftung der Audio lab für andere Schäden als an der Ware selber, insbesondere für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn, oder für sonstige Schäden, ist, gleichgültig aus welchen Rechtsgrund, auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Audio lab beschränkt.

XI. Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzung für den Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Audio lab zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist, welche mindestens 4 Wochen betragen muss. Der Rücktritt ist schriftlich und eingeschrieben geltend zu machen. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung von bestellten Waren trägt der Vertragspartner.

XII. Gerichtsstand, Ausschluss des UN- Kaufrechts, anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und aus jedem zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertragsverhältnisses, einschließlich solcher über das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Vertrages, ist das sachlich zuständige Gericht in Graz gem § 104 JN/Art 23 EuGVVO als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird gemäß Art 6 UN-Kaufrechts sowie die Anwendung des Internationalen Privatrechts ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch; soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Vertragssprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

XIII. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel nahe kommt, zu ersetzen.
Sämtliche Ergänzungen und Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich Nebenabreden - bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.


© Audio Lab Swiss AG • Otoplastiken für Hörgeräte, individueller Gehörschutz für Industrie, Spezialprodukte rund ums Ohr

AGB